Leistungen der Wohnungseigentumsverwaltung

Mindestens einmal jährlich wird gemäß den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes eine Eigentümerversammlung einberufen und durchgeführt. Die Einladung ergeht schriftlich an alle Wohnungseigentümer unter Einhaltung der gesetzlichen, ggf. der in der Teilungserklärung vorgesehenen Frist, an die dem Verwalter vom Wohnungseigentümer zuletzt genannte Anschrift.

Der ordentlichen Eigentümerversammlung wird die Abrechnung für das abgelaufene Wirtschaftsjahr zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Eigentümerversammlungen finden im 1. Halbjahr statt.

Die Einzelabrechnungen sind aufgeschlüsselt nach umlagefähigen und nicht umlagefähigen Kostenpositionen  (Entwicklung der Instandhaltungsrücklage).

Der Eigentümerversammlung wird von uns der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das nächste Jahr zur Beschlussfassung vorgelegt.

Die Beschlüsse der Eigentümerversammlung werden ordnungsgemäß protokolliert, jeder Eigentümer erhält kurzfristig eine Protokollabschrift.

Darüber hinaus übernehmen wir:

  • Führung der Beschlusssammlung
  • Erstellung der Bescheinigungen über haushaltnahe Dienstleistungen
  • Entwurf einer nHausordnung für Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft und Vorlage dieser zur Beschlussfassung
  • Koordinierung von Modernisierungsmaßnahmen
  • Beratung über aktuelle Fördermittel
  • Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen

Im Laufe des Jahres sorgen wir für die ordnungsgemäß laufende Instandhaltung und Instandsetzung des Objekts; ausführliche und individuelle Beratung.

Wartungsverträge werden von uns mit Fachfirmen zu günstigen Konditionen abgeschlossen. Die Bewirtschaftungskosten werden von uns geprüft und optimiert z. B. Gas-, Strom- und Wärmelieferungsverträge.

Objektbegehungen werden von uns regelmäßig durchgeführt.

Das Vermögen der Wohnungseigentumsgemeinschaft wird separat von sonstigen Verwaltungsvermögen betreut. günstigen Zinssätzen geführt. Eine Vertrauensperson der Wohnungseigentümergemeinschaft hat auf Wunsch jederzeit das Recht zur Einsichtnahme in sämtliche Bankkonten.

Die angesammelte Instandhaltungsrücklage wird getrennt vom laufenden Bewirtschaftungskonto zu guten Konditionen mündelsicher angelegt.

Es fällt keine Kontoführungsgebühr an.